Levitikus 25

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:
2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern.
3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln.
4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: Es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.
6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;
7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.
8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir neunundvierzig Jahre ausmachen.
9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.
10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.
11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen;
12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen.
13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.
14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken.
15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.
17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott.
18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande.
19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen.
20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: -
21 Ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe;
22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.
23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir.
24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten.
25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.
26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht,
27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.
28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.
30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.
31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.
32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.
33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.
34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.
35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben.
36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben.
38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.
39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,
40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen.
41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.
42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.
43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott.
44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen.
45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,
46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.
47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft,
48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen.
49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen.
50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein.
51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen;
52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen.
53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.
54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

Levitikus 25 Commentary

Chapter 25

The sabbath of rest for the land in the seventh year. (1-7) The jubilee of the fiftieth year, Oppression forbidden. (8-22) Redemption of the land and houses. (23-34) Compassion towards the poor. (35-38) Laws respecting bondmen, Oppression forbidden. (39-55)

Verses 1-7 All labour was to cease in the seventh year, as much as daily labour on the seventh day. These statues tell us to beware of covetousness, for a man's life consists not in the abundance of his possessions. We are to exercise willing dependence on God's providence for our support; to consider ourselves the Lord's tenants or stewards, and to use our possessions accordingly. This year of rest typified the spiritual rest which all believers enter into through Christ. Through Him we are eased of the burden of wordly care and labour, both being sanctified and sweetened to us; and we are enabled and encouraged to live by faith.

Verses 8-22 The word "jubilee" signifies a peculiarly animated sound of the silver trumpets. This sound was to be made on the evening of the great day of atonement; for the proclamation of gospel liberty and salvation results from the sacrifice of the Redeemer. It was provided that the lands should not be sold away from their families. They could only be disposed of, as it were, by leases till the year of jubilee, and then returned to the owner or his heir. This tended to preserve their tribes and families distinct, till the coming of the Messiah. The liberty every man was born to, if sold or forfeited, should return at the year of jubilee. This was typical of redemption by Christ from the slavery of sin and Satan, and of being brought again to the liberty of the children of God. All bargains ought to be made by this rule, "Ye shall not oppress one another," not take advantage of one another's ignorance or necessity, "but thou shalt fear thy God." The fear of God reigning in the heart, would restrain from doing wrong to our neighbour in word or deed. Assurance was given that they should be great gainers, by observing these years of rest. If we are careful to do our duty, we may trust God with our comfort. This was a miracle for an encouragement to all neither sowed or reaped. This was a miracle for an encouragement to all God's people, in all ages, to trust him in the way of duty. There is nothing lost by faith and self-denial in obedience. Some asked, What shall we eat the seventh year? Thus many Christians anticipate evils, questioning what they shall do, and fearing to proceed in the way of duty. But we have no right to anticipate evils, so as to distress ourselves about them. To carnal minds we may appear to act absurdly, but the path of duty is ever the path of safety.

Verses 23-34 If the land were not redeemed before the year of jubilee, it then returned to him that sold or mortgaged it. This was a figure of the free grace of God in Christ; by which, and not by any price or merit of our own, we are restored to the favour of God. Houses in walled cities were more the fruits of their own industry than land in the country, which was the direct gift of God's bounty; therefore if a man sold a house in a city, he might redeem it only within a year after the sale. This encouraged strangers and proselytes to come and settle among them.

Verses 35-38 Poverty and decay are great grievances, and very common; the poor ye have always with you. Thou shalt relieve him; by sympathy, pitying the poor; by service, doing for them; and by supply, giving to them according to their necessity, and thine ability. Poor debtors must not be oppressed. Observe the arguments here used against extortion: "Fear thy God." Relieve the poor, "that they may live with thee;" for they may be serviceable to thee. The rich can as ill spare the poor, as the poor can the rich. It becomes those that have received mercy to show mercy.

Verses 39-55 A native Israelite, if sold for debt, or for a crime, was to serve but six years, and to go out the seventh. If he sold himself, through poverty, both his work and his usage must be such as were fitting for a son of Abraham. Masters are required to give to their servants that which is just and equal, Col. 4:1 . At the year of jubilee the servant should go out free, he and his children, and should return to his own family. This typified redemption from the service of sin and Satan, by the grace of God in Christ, whose truth makes us free, ( John 8:32 ) . We cannot ransom our fellow-sinners, but we may point out Christ to them; while by his grace our lives may adorn his gospel, express our love, show our gratitude, and glorify his holy name.

Chapter Summary

INTRODUCTION TO LEVITICUS 25

In this chapter the Israelites are directed, when come into the land of Canaan, to observe every seventh year as a sabbatical year, in which there was to be no tillage of the land, and yet there would be a sufficiency for man and beast, Le 25:1-7; and every fiftieth year as a year of jubilee, in which also there was to be no tillage of the land, and every man was to return to his possession or estate, which had been sold to another any time before this, Le 25:8-17; and a promise of safety and plenty in the seventh year is made to encourage the observance of it, Le 25:18-22; and several laws and rules are delivered out concerning the sale of lands, the redemption of them, and their return to their original owner in the year of jubilee, Le 25:23-28; and the sale of houses, and the redemption of them, and the difference between those in walled cities and those in villages, with respect thereunto, Le 25:29-31; and also concerning the houses of the cities of the Levites, and the fields of the suburbs of them, Le 25:32-34; to which are added some instructions about relieving decayed, persons, and lending and giving to them, without taking usury of them, Le 25:34-38; and other laws concerning the release of such Israelites as had sold themselves for servants to the Israelites, in the year of jubilee, since none but Heathens were to be bondmen and bondmaids for ever, Le 25:39-46; and of such who were sold to proselytes, Le 25:47-55.

Levitikus 25 Commentaries

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